Rechtsprechung
OLG Koblenz, 07.02.1983 - 12 U 474/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
BGB §§ 844, 1606; StVG § 10
Unerlaubte Handlungen; Unterhaltsschaden eines nach dem Unfalltod beider berufstätiger Eltern bei seinen Großeltern untergebrachten Kleinkindes; Aufteilung des Kindesunterhalts zwischen berufstätigen Eltern bei intakter Ehe. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 15.03.1982 - 14 O 135/82
- OLG Koblenz, 07.02.1983 - 12 U 474/82
Papierfundstellen
- FamRZ 1983, 391
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.07.1971 - VI ZR 260/69
Berechnung des ersatzfähigen Unterhaltsschadens eines Kindes bei Tötung seiner …
Auszug aus OLG Koblenz, 07.02.1983 - 12 U 474/82
Er kann aber auch nicht so errechnet werden, wie die Beklagte es getan hat: Anerkannt ist, daß bei Wegfall allein der Mutter der Schaden in Anlehnung an diejenigen Pflegesätze bestimmt werden kann, welche die Jugendämter für die Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie zahlen (BGH FamRZ 1971, 571 ff; 1976, 143 f).Die Unterbringung in einer Pflegefamilie stellt ihrer Natur nach gerade Ersatz für den Wert der entgangenen persönlichen Unterhaltsleistungen der Mutter dar, ohne die zusätzlich erforderlichen Sachleistungen für zum Beispiel Verpflegung und Kleidung (BGH FamRZ 1971, 569; 1971, 571 ff).
- BGH, 10.04.1979 - VI ZR 151/75
Berücksichtigung über die Unterhaltspflicht hinausgehender Unterhaltsbeträge bei …
Auszug aus OLG Koblenz, 07.02.1983 - 12 U 474/82
Falls Steuern jedoch erhoben werden sollten, sind diese Beträge von der Beklagten zu erstatten (BGH FamRZ 1979, 687 ff = BGHF 1, 446). - BGH, 02.07.1980 - IVb ZR 519/80
Klage auf Herabsetzung des Kinderunterhalts - Maßgeblichkeit der Altersstufe …
Auszug aus OLG Koblenz, 07.02.1983 - 12 U 474/82
Zu einem höheren Anteil kann die Mutter auch im Hinblick auf ein Einkommen aus einer Berufstätigkeit jedenfalls dann nicht verpflichtet werden, wenn der Vater leistungsfähig ist, und ihr Einkommen dasjenige des Vaters nicht übersteigt (BGH FamRZ 1980, 994 = BGHF 2, 198).